AGB

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 - Für die Geschäftsbeziehung zwischen Andreas Twardzik („Studio Sowieso“), Karl-Marx-Str. 9 (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem KUNDEN (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet) für Verträge zur Erbringung von (Beratungs-)Leistungen im Bereich Grafik und Design (kurz „Leistungen“ genannt) zustande kommen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 


1.2 - Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 


1.3 - Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

 


1.4 - Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDE (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

 


1.5 - Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

 

2. Leistungsgegenstand

2.1 - ANBIETER ist ein Grafik-Studio. Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst insbesondere Konzeption, Beratung, Betreuung und Umsetzung in den folgenden Bereichen:

 


→ Visuelle Identität

→ Editorial Design

→ Packaging

→ Website & Social

→ Plakate

→ Risografie

 


2.2 - Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE.

 


2.3 - Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Leistungen beim ANBIETER.

 


2.4 - Die rechtliche Prüfung von Ideen, Konzepten oder sonstigen Arbeitsergebnissen, insbesondere im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit nach urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Bestimmungen, ist nur dann Gegenstand der Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und der KUNDE die hierbei entstehenden Kosten übernimmt.

 


2.5 - Sofern Gegenstand der Beauftragung eine werkvertragliche Leistung ist, hat der KUNDE die Vertragsleistung innerhalb von 7 Tagen als vertragsmäßig anzuerkennen (Abnahme). Erklärt sich der KUNDE nicht innerhalb dieser Frist zur Vertragsgemäßheit, so gilt die Leistung als vertragsgemäß (Abnahmefiktion).

 


2.6 - Seitens des ANBIETERS in Aussicht gestellte Fristen zur Leistungserbringung sind, sofern nicht explizit schriftlich vereinbart, nicht bindend und erfolgen stets unter dem Vorbehalt hinreichender Mitwirkungshandlungen des KUNDEN.

 


2.7 - Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese, sofern nicht explizit im Rahmen eines Update- und Wartungsvertrags vereinbart, vom Leistungsangebot des Anbieters vorab ausdrücklich nicht umfasst.

 


2.8 - Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritter als Hilfspersonen und/oder Subunternehmer (Fremddienstleister) zu bedienen.

3. Vertragsschluss

3.1 - Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrag dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Anfrage ein Angebot seitens des Anbieters anzufragen.

 


3.2 - Der Vertragsschluss zwischen ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 - Der KUNDE verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den ANBIETER angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des KUNDEN gegen diese Pflicht ist der ANBIETER von seiner Leistungspflicht befreit.

 


4.2 - Der KUNDE ist für sämtliche durch ihn zur Verfügunggestellten Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-,Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

5. Fremdkosten

5.1 - Fremdkosten sind sämtliche Material- und Betriebskosten, Gebühren, Versicherungen, Lizenzen und Honorare, die der ANBIETER an Dritte im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den KUNDEN zahlt. Fremdkosten, ggf. zzgl. Handlingfee, berechnet der ANBIETER an den KUNDEN weiter.

6. Vergütung

6.1 - Die Leistungen des ANBIETERS werden durch die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus der Leistungsbeschreibung und/oder Preisliste ersichtliche/n Vergütung/en abgegolten, sofern nicht eine zwischen den Parteien individuell vereinbarte Vergütung geschuldet wird. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 


6.2 - Ob und inwieweit Korrekturschleifen bei einer pauschalen Vergütung mit inbegriffen sind, sowie die etwaige Anzahl der Korrekturschleifen wird im Angebot definiert. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig; der ANBIETER wird über etwaige zusätzliche Änderungen ein Angebot unterbreiten.

 

 

6.3 - Mehrkosten, die vom KUNDEN zu vertreten sind oder die aufgrund unvorhergesehener Umstände eintreten, trägt der KUNDE in voller Höhe. Hiervon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, Mehrkosten aufgrund von veränderten oder zusätzlichen Leistungen auf Wunsch des KUNDEN. Der ANBIETER stellt diese zusätzlichen Kosten dem KUNDEN nachträglich gesondert auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung.

 


6.4 - Die Vergütungspflicht des KUNDEN bleibt in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem nicht durch den ANBIETER verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann.

7. Zahlungsarten / Kaution

7.1 - Mit Beauftragung ist der KUNDE – wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird (bspw. monatliche- oder Ratenzahlung) – zur Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Restzahlung in Höhe von 70% zuzüglich etwaiger Mehrkosten wird nach Leistungserbringung fällig.

 


7.2 - Zahlungen werden sofort mit Rechnungstellung fällig und sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

 


7.3 - Die Zahlung ist nur per Rechnung möglich.

8. Haftung auf Schadensersatz

8.1 - Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

 


8.2 - Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

 


8.3 - Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

9. Verzug

9.1 - Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Anzahlung der Vergütung durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.

 


9.2 - Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nichtauszuführen.

 


9.3 - Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1 - Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.

 


10.2 - Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichenInformationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Urheberrecht

11.1 - Der ANBIETER überträgt an den vereinbarten Leistungen die jeweiligen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher jeweiligen Projekts eingeräumt.

 


11.2 - Beansprucht der KUNDE darüber hinausgehende Rechte an den Leistungen des ANBIETERS, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Höhe der zusätzlichen Vergütung richtet sich nach Umfang, Ort und Dauer der Nutzung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung.

 


11.3 - Die Rechteeinräumung an Leistungen des ANBIETERS gilt nur für die vom KUNDEN tatsächlich umgesetzten und bezahlten Arbeitsergebnisse, nicht dagegen für vom KUNDEN verworfene Vorschläge; die Nutzungsrechte daran verbleiben uneingeschränkt bei dem ANBIETER.

12. Referenznennung

12.1 - Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

13. Widerrufsrecht

13.1 - Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 - Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.

 


14.2 - Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer odermehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 


14.3 - Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar.